Förderverein

Über uns

Förderverein der Grundschule

Erlangen-Büchenbach e. V.

Der Verein wurde am 25. Oktober 2012 gegründet und unterstützt die Grundschule Erlangen-Büchenbach.

Dies geschieht, indem wir notwendige Anschaffungen, Projekte, Veranstaltungen etc. fördern.

Der Förderverein arbeitet mit dem Elternbeirat und der Schulleitung zusammen und übernimmt Kosten, die von den vorhandenen Mitteln nicht bezahlt werden können.

Mit Ihrer Hilfe tragen Sie dazu bei, das Schulleben unserer Grundschule zu gestalten und das Schulmotto umzusetzen.

Wir

… sind ehrenamtliche Eltern, Ehemalige und Freunde der Schule.

… schaffen an, was Staat bzw. Stadt nicht leisten können.

… ermöglichen für die Kinder Seminare und Kurse, die sonst nicht angeboten werden könnten.

… sind vom Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt und können daher Spendenquittungen ausstellen.

Sie

… unterstützen mit Ihrer Spende einen lebendigen Schulalltag an der Grundschule Erlangen-Büchenbach.

Unsere

… Kinder profitieren davon.

Termine

<noch keine Termine>

Förderungen

<wird nach geliefert>

Spenden Sie mit

Spenden Sie mit!

Sie können durch Ihre einmalige bzw. wiederkehrenden Spende(n) die Grundschule Erlangen-Büchebach unterstützen.

Dazu brauchen Sie nur den Flyer in DinA4 ausdrucken, ausfüllen und an die Adresse (siehe Kontakt bzw. auf dem Flyer) weitergeben.

Bei Ihrer Überweisung geben Sie als Verwendungszweck bitte das Kennwort „Spende“ an.

Danach erhalten Sie eine Spendenquittung von uns.

Vielen Dank.

Der Förderverein der Grundschule Erlangen-Büchenbach e.V. ist laut Bescheinigung des Finanzamtes Erlangen vom 25.10.2012 – Az 216/108/33028 K03.2 vorläufig als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, Spendenbescheinigungen im Sinne von § 10b EstG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG auszustellen. Amtsgericht Fürth – Registergericht, Vereinsregister: VR 200694 Stand: 2013-04-05

Helfen Sie aktiv mit (Mitgliedschaft)

Helfen Sie aktiv mit!

Sie können durch die Mitgliedschaft im Förderverein aktiv dabei sein, wie wir die Grundschule Erlangen-Büchenbach unterstützen können.

Dazu brauchen Sie nur den Flyer in DinA4 ausdrucken, ausfüllen und an die Adresse (siehe Kontakt bzw. auf dem Flyer) weitergeben.

Bei Ihrer Überweisung geben Sie als Verwendungszweck bitte das Kennwort „Mitgliedschaft“ an.

Danach werden wir Sie herzlich willkommen heißen.

Vielen Dank.

Der Förderverein der Grundschule Erlangen-Büchenbach e.V. ist laut Bescheinigung des Finanzamtes Erlangen vom 25.10.2012 – Az 216/108/33028 K03.2 vorläufig als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, Spendenbescheinigungen im Sinne von § 10b EstG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG auszustellen. Amtsgericht Fürth – Registergericht, Vereinsregister: VR 200694                                                    Stand: 2013-04-05

Satzung

Satzung

 

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Förderverein der Grundschule Erlangen-Büchenbach“ und hat seinen Sitz in 91056 Erlangen, Dorfstraße 21. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. Gründungsdatum ist der 25. Oktober 2012.

 

 

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit

1. Zweck des Vereines ist es, die Grundschule Erlangen-Büchenbach zu unterstützen und zu fördern. Der Vereinszweck wird insbesondere durch ideelle Unterstützung und materielle und finanzielle Zuwendungen an die Grundschule Erlangen-Büchenbach verwirklicht.

2. Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO.

3. Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5. Bei Auflösung des Vereines, bei Entzug der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines Zweckes wird das Vereinsvermögen auf die Stadt Erlangen übertragen, die das Vermögen für Zwecke der Grundschule Erlangen-Büchenbach zu verwenden hat.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Aufnahmeantrag und Annahme des Antrages durch den Vorstand erworben.

 

 

§ 4 Verlust der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft geht durch Tod, Austritt oder Ausschluss verloren.

2. Der Austritt ist jederzeit mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung möglich.

3. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann ein Mitglied durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das Mitglied vom Vorstand zu hören.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder, Beiträge

1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereines zu unterstützen und alles zu unterlassen, was dem Zweck des Vereines zuwiderläuft.

2. Alle Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht. Die Übertragung des Stimmrechtes ist nicht zulässig.

3. Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag.

§ 6 Organe

Organe des Vereines sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 7 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Einer der stellvertretenden Vorsitzenden übernimmt die Funktion eines Schatzmeisters, der andere die Funktion des Schriftführers.

2. Der Vorstand wird für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt. Er bleibt nach Ablauf der Wahlperiode im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Lehrkräfte an der Grundschule Erlangen-Büchenbach können nicht Mitglieder des Vorstandes werden.

3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereines. Er beschließt über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern und er entscheidet über Zuwendungen an die Grundschule Erlangen-Büchenbach. Zuwendungen sind auf Antrag der Schulleitung, des Elternbeirats oder von Mitgliedern des Fördervereins sowie auf Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.

4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstände unter Angabe der Tagesordnung geladen und mindestens zwei Vorstände anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.

5. Jedes Mitglied des Vorstandes vertritt den Verein allein, wobei im Innenverhältnis bestimmt ist, dass der stellvertretende Vorsitzende zur Vertretung nur in den Fällen berechtigt ist, in denen der Vorsitzende verhindert ist. Der zweite stellvertretende Vorsitzende ist im Innenverhältnis nur dann zur Vertretung berechtigt, wenn auch der stellvertretende Vorsitzende verhindert ist.

6. Der Vorstand erstellt jährlich einen Bericht über Einnahmen und Ausgaben des Vereins. Der Bericht ist von einem Kassenprüfer zu prüfen.

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Alljährlich im ersten Quartal des Kalenderjahres findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt.

2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Verlangen des Vorstandes oder eines Drittels der Mitglieder statt.

3. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich mit einer Frist von 3 Wochen unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.

4. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aktivitäten des Vereins, setzt die Beiträge fest, entscheidet über die Entlastung des Vorstandes, wählt den Vorstand und den Kassenprüfer und beschließt Änderungen der Satzung.

5. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet im Falle einer Wahl das Los, in anderen Fällen die Stimme des geschäftsführenden Vorsitzenden. Bei Beschlüssen über die Änderung der Satzung ist eine Stimmenmehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 9 Niederschrift

Über jede Mitgliederversammlung und jede Sitzung des Vorstandes ist eine von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnete Niederschrift zu fertigen.

§ 10 Auflösung

Der Förderverein kann von der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Hierbei genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

# Ende der Satzung

Kontakt

Vorsitzende:             Reiner Grube

1. Stellvertreterin:     Stefanie Pickett

Adresse – Kontakt über die Schule

Förderverein der Grundschule
Erlangen-Büchenbach e. V.

Dorfstraße 21

91056 Erlangen

Telefon:                       09131 – 9329950

Email:                          foerderverein@gs-buechenbach.de

Homepage
www.gs-buechenbach.de
ð Förderverein

Bankverbindung

Konto:       „Förderverein GS Büchenbach“
BIC:            GENODEF1NEA
IBAN:        DE15 7606 9559 0000 5700 95